Bevölkerungsschutz
Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil der größten Hilfsorganisation der Welt. Weltweit gibt es 186 Rotkreuz- und Rothalbmond-gesellschaften, die bei Bedarf kooperieren. Mitglieder der Rotkreuzgemeinschaften kommen deshalb auch im Ausland zum Einsatz. Bei Katastrophen innerhalb Deutschlands arbeiten die Rotkreuzler in eingespielten Einsatzformationen eng zusammen.
Die rechtliche Grundlage für die Mitwirkung des DRK bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bildet in Nordrhein- Westfalen das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 (FSHG). Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständige Katastrophenschutzbehörden, die bei Großschadenslagen oder in Katastrophenfällen das Zusammenwirken der Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewährleisten müssen.
Zu Mitwirkung in der so genannten nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stellt das Deutsche Rote Kreuz Einheiten auf.
Das DRK kommt somit den innerverbandlichen Vorgaben, dem Katastrophenschutz als satzungsgemäße Aufgabe, sowie den gesetzlichen Regelungen des §18 FSHG „Die Private Hilfsorganisationen helfen bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, wenn sie ihre Bereitschaft zur Mitwirkung dem Land gegenüber erklärt haben“, nach.